20.01.2026
Die Baurechtsbehörde informiert über die neuen Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).
Bereits zum 1. Januar 2025 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten und hat wichtige Änderungen für Bestandshalter mit sich gebracht. Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind nachfolgend zusammengefasst: