Fördermöglichkeiten für Privateigentümer*innen im Sanierungsgebiet „Lippertsreuter Straße“

Sämtliche Stadtteile für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert, attraktiv und anpassungsfähig für künftige Herausforderungen zu erhalten, ist Aufgabe der Stadt Überlingen. Aus diesem Grund wurde bereits 2020 ein Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt, der vom Land Baden-Württemberg 2021 positiv beschieden wurde.

Am 25.01.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen die nachstehenden Förderrichtlinien für die Modernisierung von privaten Gebäuden sowie der Neuschaffung von Wohnungen in privaten Bestandsgebäuden beschlossen. Durch diese Förderrichtlinien können private Eigentümerinnen und Eigentümer, die Maßnahmen an ihrem Gebäude planen, Zuschüsse erhalten und von den der Stadt Überlingen vom Land Baden-Württemberg und vom Bund zugesagten Städtebauförderungsmitteln profitieren.

Dies ermöglicht es, das Gebiet durch den Einsatz der Städtebauförderungsmittel sowohl durch städtische als auch private Maßnahmen umfassend aufzuwerten.

Beratungstermine zum Erhalt der Förderung können bei der Stadtverwaltung unter Telefon-Nummer 07551-991362 vereinbart werden.

30.04.2025
Noch keine Lichtbilderfassung ab 01. Mai im Ü.- Punkt und in der Ausländerbehörde möglich
Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Um Manipulationen zu verhindern und die Qualität der Passbilder zu gewährleisten, sind Papierfotos für Ausweisdokumente dann nicht mehr zulässig.
30.04.2025
Der vierte Jugendgemeinderat in Überlingen hat sich konstituiert
Am 29. April 2025 hat die konstituierende Sitzung des vierten Überlinger Jugendgemeinderats stattgefunden. Elf Jugendliche im Alter von 13 bis 19 Jahren aus unterschiedlichen Überlinger Schulen gehören dem Gremium an, neun von ihnen üben dieses Amt erstmals aus.
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