Fördermöglichkeiten für Privateigentümer*innen im Sanierungsgebiet „Lippertsreuter Straße“

Sämtliche Stadtteile für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert, attraktiv und anpassungsfähig für künftige Herausforderungen zu erhalten, ist Aufgabe der Stadt Überlingen. Aus diesem Grund wurde bereits 2020 ein Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt, der vom Land Baden-Württemberg 2021 positiv beschieden wurde.

Am 25.01.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen die nachstehenden Förderrichtlinien für die Modernisierung von privaten Gebäuden sowie der Neuschaffung von Wohnungen in privaten Bestandsgebäuden beschlossen. Durch diese Förderrichtlinien können private Eigentümerinnen und Eigentümer, die Maßnahmen an ihrem Gebäude planen, Zuschüsse erhalten und von den der Stadt Überlingen vom Land Baden-Württemberg und vom Bund zugesagten Städtebauförderungsmitteln profitieren.

Dies ermöglicht es, das Gebiet durch den Einsatz der Städtebauförderungsmittel sowohl durch städtische als auch private Maßnahmen umfassend aufzuwerten.

Beratungstermine zum Erhalt der Förderung können bei der Stadtverwaltung unter Telefon-Nummer 07551-991362 vereinbart werden.

14.12.2025
Bekanntgabe des Ergebnisses zum Bürgerentscheid
Die Stadt Überlingen informiert darüber, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids „Bebauungsplan Rauenstein-Ost“ am Sonntag, 14. Dezember 2025, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bekanntgegeben wird. Die Ergebnisbekanntgabe findet ab 18:00 Uhr im Rathaussaal statt. Der Einlass beginnt um 17:45 Uhr. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
10.12.2025
Herzliche Einladung zum Bürgerempfang 2026 am Samstag, den 10. Januar
Am Samstag, den 10. Januar 2026, findet der traditionelle Bürgerempfang im Kursaal am See, Christophstraße 2, 88662 Überlingen statt. Einlass ist ab 15.30 Uhr, Beginn 16.00 Uhr.
Suche
Stadt Überlingen