An alle Überlinger Vereine: Mitteilung der Anzahl der Jugendlichen bis 18 Jahre für die Pro-Kopf-Förderung

Die Stadt Überlingen gewährt Vereinen jährlich einen Zuschuss zur Jugendarbeit aufgrund der „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Überlingen“. Maßgebend hierbei ist die Zahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre aus Überlingen. Wir bitten die Vereine, die Anzahl der Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren (Stand 31.12.2022) aus Überlingen und den zugehörigen Ortsteilen anhand einer Mitgliederliste bis zum 30.06.2023 an die Abteilung Bildung, Jugend, Sport, Münsterstraße 15 - 17, 88662 Überlingen, mitzuteilen. Wichtig ist die Angabe der Anschrift und Bankverbindung des Vereins.

Später eingehende Meldungen werden bei der Mittelverteilung nicht mehr berücksichtigt.

Datenschutz

Die Stadt Überlingen nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Auf der Homepage www.ueberlingen.de geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz sicherstellen und welche Daten wir zu welchem Zweck verarbeiten. Entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Überlingen sind im Antrag die Gesamtmitgliederzahl sowie die Anzahl der Mitglieder bis 18 Jahre mit Geburtsdatum und Wohnort (Stand 1. Januar des Förderjahres) aufzuführen.

Mit der Abgabe des Zuschussantrags erklären sich die Vereine mit der Datenschutzerklärung der Stadt Überlingen einverstanden.

Die Datenverarbeitung erfolgt nur zur Bearbeitung Ihres Zuschussantrages. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

Der Widerruf der Einwilligung berührt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung jedoch nicht rückwirkend (Art. 7 Abs. 3 S. 3 DSGVO). Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@ueberlingen.de. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@ueberlingen.de oder per Telefon 07551 99-1290.

Stadt Überlingen, Abteilung Bildung, Jugend, Sport

28.03.2024
Vollsperrung der Turmgasse/Steinhausgasse in Überlingen für Rückbauarbeiten vom 01.04.2024 bis 03.05.2024
Für Rückbauarbeiten am Gebäude Turmgasse 1 wird der öffentlichen Verkehrsraum, einschließlich der unteren Turmgasse ab der Christophstraße bis zur Steinhausgasse sowie die direkte Umgebung des Gebäudes gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich vom 01. April 2024 bis zum 03. Mai 2024 in Kraft sein.
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