31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

30.07.2025
Einweihung des Baugebiets „Südlich Härlen“
Die Erschließung des Neubaugebiets „Südlich Härlen“ ist erfolgreich abgeschlossen und wurde nun mit einer feierlichen Einweihung gewürdigt. Die Stadt Überlingen und das Stadtwerk am See GmbH (SWSee) haben gemeinsam die Grundlage für ein modernes und nachhaltiges Stadtquartier geschaffen, das zukünftig neue Wohn- und Lebensqualität in attraktiver Lage bietet.
29.07.2025
Staatssekretärin Elke Zimmer besucht die prämierten Straßenoasen in Überlingen – Klimaschutz vor Ort erleben
Im Rahmen des landesweiten Wettbewerbs „Straßenoasen 2024“ wurde die Stadt Überlingen bereits im Dezember 2024 mit dem 1. Platz in der Kategorie „Klimaschutz“ ausgezeichnet. Nun fand am 29. Juli 2025 ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg statt, bei dem die prämierten Flächen in Augenschein genommen wurden.
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