31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

29.04.2025
Ankündigung einer Truppenübung der Bundeswehr
Die Bundeswehr führt in der Zeit vom 06. Mai 2025 bis 07. Mai 2025 eine militärische Übung im Landkreis Bodenseekreis durch. Der Orientierungsmarsch einer Einheit mit einer Stärke von 20 Soldaten sowie zwei Fahrzeugen wird im freien Gelände im Raum Heiligenberg und Owingen stattfinden.
29.04.2025
Schwedenprozession 2025
Am Sonntag, den 11. Mai 2025 findet die erste historische Schwedenprozession, mit Gottesdienst um 8.00 Uhr im St. Nikolaus Münster und anschließender Prozession gegen 9.00 Uhr, statt.
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