31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

29.07.2025
Staatssekretärin Elke Zimmer besucht die prämierten Straßenoasen in Überlingen – Klimaschutz vor Ort erleben
Im Rahmen des landesweiten Wettbewerbs „Straßenoasen 2024“ wurde die Stadt Überlingen bereits im Dezember 2024 mit dem 1. Platz in der Kategorie „Klimaschutz“ ausgezeichnet. Nun fand am 29. Juli 2025 ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg statt, bei dem die prämierten Flächen in Augenschein genommen wurden.
29.07.2025
Attraktiv und zukunftsfähig: Personalentwicklung bei der Stadt Überlingen
Der aktuelle Personalbericht zeigt: Die Fluktuation bei der Stadt Überlingen lag 2024 bei nur 9,91 % – und damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt im öffentlichen Dienst, der bei rund 13,6 % in 2023 liegt. Ein positives Signal in einem zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte und Führungskräfte im öffentlichen Dienst.
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