31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

11.09.2025
Ausstellungseröffnung „Rote Tür“ zum Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September 2025
Gemeinsam Zeichen setzen – Wohnungslosigkeit betrifft uns alle
11.09.2025
14. Überlinger Kinder-Olympiade - 27. September in Überlingen
Am Samstag, 27. September heißt es von 10.00 17.00 Uhr bei der „14. Überlinger Kinder-Olympiade“ in der Überlinger Innenstadt wieder Spiel, Sport und Spaß für alle Kinder von 6 bis 12 Jahre.
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