31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

30.04.2025
Noch keine Lichtbilderfassung ab 01. Mai im Ü.- Punkt und in der Ausländerbehörde möglich
Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Um Manipulationen zu verhindern und die Qualität der Passbilder zu gewährleisten, sind Papierfotos für Ausweisdokumente dann nicht mehr zulässig.
30.04.2025
Der vierte Jugendgemeinderat in Überlingen hat sich konstituiert
Am 29. April 2025 hat die konstituierende Sitzung des vierten Überlinger Jugendgemeinderats stattgefunden. Elf Jugendliche im Alter von 13 bis 19 Jahren aus unterschiedlichen Überlinger Schulen gehören dem Gremium an, neun von ihnen üben dieses Amt erstmals aus.
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