31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

18.08.2026
Stadtbusse der Linien 4 und 14 werden vom 24.08. bis voraussichtlich 30.09.2026 umgeleitet
Der Stadtbus Überlingen informiert, dass die Stadtbuslinien 4 und 14 von Montag, 24. August bis voraussichtlich Mittwoch, 30. September aufgrund einer Sperrung in der Nellenbachstraße umgeleitet werden.
13.08.2026
Hochwasser und Starkregen gehen uns alle an
Extreme Wetterereignisse nehmen zu – Hochwasser und Starkregen treten landesweit auf. Mit dem Flyer „Private Eigenvorsorge zum Schutz von Hochwasser und Starkregen“ erhalten Sie als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Überlingen kompakte, verständliche Informationen, wie Sie Ihr Risiko einschätzen und sich wirksam schützen.
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