31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

19.05.2026
Tag der Kinderbetreuung: Oberbürgermeister Jan Zeitler dankt den Teams der Überlinger Kinderhäuser
Zum bundesweiten Tag der Kinderbetreuung am 11. Mai 2026 hat Oberbürgermeister Jan Zeitler den Mitarbeitenden der städtischen Kinderhäuser seinen besonderen Dank ausgesprochen. Er überreichte jedem Team einen Gutschein für ein Eis als kleine Anerkennung für ihr tägliches Engagement.
19.05.2026
Franziska Bottlang neue Abteilungsleiterin Personal in der Stadtverwaltung, Anna Ehmer neue Stellvertreterin
Bei der Stadtverwaltung Überlingen hat es zum 01. Mai 2026 eine organisatorische Änderung gegeben. Das bisherige Haupt und Personalamt ist in zwei Abteilungen aufgeteilt worden: die Abteilung Hauptverwaltung und die Abteilung Personal.
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