31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

08.04.2026
L 200A Straßenbauarbeiten von Überlingen, Rengoldshauser Str. bis Salem-Tüfingen, Abzweig K 7765 ab Montag, 13.04.2026
Sperrung der L 200A bis voraussichtlich Ende Juli Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 13.04.2026 die schadhafte Fahrbahn der Landesstraße 200a zwischen Überlingen, Rengoldshauser Str. und dem Abzweig K 7765 bei Salem, Tüfingen auf einer Gesamtlänge von 5 Kilometern sanieren.
08.04.2026
Sprechtage: Kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Frau Irene Wickbold wurde als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom Gemeinderat bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für die vielfältigen Belange von Menschen mit Behinderung – in dieser Funktion ist sie vor allem beratend tätig.
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