31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

23.02.2026
Rücknahme des Angebots von ABO Energy vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung
Mit dem Klimaschutzgesetz (KSG) hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Baden-Württemberg verfolgt ehrgeizigere Ziele und strebt nach dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KlimaG BW) vom 07. Februar 2023 eine Klimaneutralität bis 2040 an. Ergänzend wurden auf Bundesebene das Wind-an-Land-Gesetz (WindBG) zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung an Land sowie das überragende öffentliche Interesse der erneuerbaren Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt.
23.02.2026
Sperrung Lindenstraße am 25.02.2026 von ca. 16.15 Uhr bis 17.45 Uhr
Aufgrund einer Versammlung kommt es am 25.02.2026 von ca. 16:15 Uhr bis 17:45 Uhr zu einer Sperrung der Lindenstraße.
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