Die Baurechtsbehörde informiert: Pflicht zur digitalen Antragsstellung in baurechtlichen Verfahren

Bei der Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen ist seit dem 01.01.2025 gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung die digitale Antragstellung für Bauanträge verpflichtend. Anträge müssen ausschließlich über die landesweite Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) bei der Stadt Überlingen (https://bw.digitalebaugenehmigung.de/ueberlingen/) eingereicht werden.

Die Plattform ermöglicht einen effizienten und komfortablen Antragsprozess, der alle Schritte von der Antragstellung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung digital abwickelt. Ein zentrales Element des Systems ist der digitale Vorgangsraum, in dem Bauherr, Bauamt und alle beteiligten Behörden gleichzeitig und direkt an dem Antrag arbeiten können. Es wird empfohlen, sich ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der ersten digitalen Antragstellung einzuplanen.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die per E-Mail oder per Post an die Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen eingereicht werden, nicht mehr zulässig sind und zu einer ungültigen Antragstellung führen.

Informationen zur digitalen Antragstellung für Bauherren und Entwurfsverfasser erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen unter https://www.ueberlingen.de/baurechtsbehoerde oder direkt bei den jeweiligen Ansprechpartnern.


03.02.2026
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK)
Die Stadt Überlingen schreibt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2016 fort. Die Fortschreibung wird vom Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH aus Würzburg erarbeitet.
03.02.2026
Teilweise Sperrung der Überlinger Innenstadt während der Fasnachtsumzüge 2026
Die Zufahrt in den Innenstadtbereich ist während der Fasnachtstage zur Wahrung der Sicherheit der Besucher und Narren für den Kraftfahrzeugverkehr komplett gesperrt. Dies wird durch die Aufstellung von Zufahrtssperren an folgenden Tagen gewährleistet:
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