19.12.2023

Erneuerbare Energien im Bodenseekreis: Dialogveranstaltung des Regionalverbands am 24. Januar 2024 in Heiligenberg

Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben und im Bodenseekreis sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie und Freiflächenphotovoltaik bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich.

Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Mittwoch, 24. Januar 2024 von 18.30 Uhr bis 21.00 Uhr im Bürgerhaus „Sennhof am Schloss“ (Heiligenberg) eine Dialogveranstaltung mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“. Im Zentrum der Veranstaltung stehen 3 Vorranggebiete für die Windenergie und 39 Vorbehaltsgebiete für Freiflächephotovoltaik, die sich ganz oder teilweise auf der Gemarkung des Bodenseekreises befinden und Teil des Offenlageentwurfs zum Teilregionalplan Energie sind. Zu diesen Flächen können Bürgerinnen und Bürger ab Ende Januar 2024 innerhalb einer zweimonatigen Anhörungsfrist Stellungnahmen abgeben.

Wolfgang Heine, Direktor des RVBO, und seine Stellvertreterin Nadine Kießling erläutern die Vorgehensweise und die Auswahlkriterien bei der Flächensuche. Im Anschluss stehen Expertinnen und Experten des RVBO, des Landratsamts sowie der Naturschutzverbände (BUND/NABU) an Informationsständen für weitere Fragen und Hintergründe und zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger des Bodenseekreises, die sich für die Umsetzung der Energiewende in ihrem Landkreis interessieren.

Weitere Informationen und Anmeldungen unter www.rvbo-energie.de Eine Anmeldung ist aus Platzgründen erforderlich.

Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

11.02.2025
Die Abteilung Grünflächen, Umwelt und Forst (GUF) informiert: Aufwändige Baumpflege auf der Liebesinsel
Bäume sind ein wichtiger Bestandteil des Stadtbildes und leisten einen wertvollen Beitrag zum Ökosystem. Ihre Pflege erfordert sorgfältige Entscheidungen, die auf einer umfassenden Prüfung des Zustands und der Möglichkeiten zur Erhaltung basieren.
11.02.2025
Hinweise zur weiteren Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete
Am 04.12.2023 wurde erstmals die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) verkündet. Diese besagte, dass Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 01.02.2024 noch gültig sind, bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung mitsamt den erlassenen Auflagen und Nebenbestimmungen fortgelten.
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