Umfrage für Bürger und Bürgerinnen zum Thema Ladeinfrastruktur

Wir möchten Ihre wertvolle Meinung zur Ladeinfrastruktur in Überlingen erfahren! Wie zufrieden sind Sie mit den aktuellen Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in unserer Stadt? Wo sehen Sie Potenzial für Verbesserungen? Nehmen Sie teil und gestalten Sie die Zukunft der Mobilität in Überlingen aktiv mit!

Wir laden Sie herzlich ein, an der städtischen Umfrage zur Ladeinfrastruktur teilzunehmen, die im Zeitraum vom 29.10. bis 19.11.2024 stattfindet. Das Institut für klimaneutrale Stadt- und Regionalentwicklung (IKRE) führt in Zusammenarbeit mit der Stadt Überlingen eine Umfrage zum Thema Elektromobilität & Ladeinfrastruktur durch. Die Umfrage ist Teil des „Fokuskonzept Ladeinfrastruktur“ (siehe Beitrag vom 07.10.2024) und sieht eine Bürgerbeteiligung mithilfe der Plattform GoVocal vor.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig? Ihre Angaben ermöglichen uns, wertvolle Erkenntnisse zu sammeln, die für Politik und Verwaltung in Überlingen entscheidend sind. So können wir sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur und die damit verbundenen Angebote noch besser an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Mit Ihrer Unterstützung gestalten wir gemeinsam die Entwicklung einer nachhaltigen und benutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur.

Was erwartet Sie? Die Umfrage dauert max. 5 Minuten und bietet die Möglichkeit, direkt Einfluss auf die Planungen in Überlingen zu nehmen. Jetzt online teilnehmen und die Mobilität der Zukunft mitgestalten!

Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage Ladeinfrastruktur, oder Sie scannen einfach den QR-Code mit Ihrem Smartphone.

Vielen herzlichen Dank für ihre Teilnahme!

11.02.2025
Die Abteilung Grünflächen, Umwelt und Forst (GUF) informiert: Aufwändige Baumpflege auf der Liebesinsel
Bäume sind ein wichtiger Bestandteil des Stadtbildes und leisten einen wertvollen Beitrag zum Ökosystem. Ihre Pflege erfordert sorgfältige Entscheidungen, die auf einer umfassenden Prüfung des Zustands und der Möglichkeiten zur Erhaltung basieren.
11.02.2025
Hinweise zur weiteren Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete
Am 04.12.2023 wurde erstmals die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) verkündet. Diese besagte, dass Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 01.02.2024 noch gültig sind, bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung mitsamt den erlassenen Auflagen und Nebenbestimmungen fortgelten.
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