27.12.2023

Verbot von Silvesterfeuerwerk in der Überlinger Altstadt: Sicherheitsmaßnahmen für ein friedliches Jahresende

Die Stadt Überlingen am Bodensee informiert ihre Bürgerinnen und Bürger sowie alle Feiernden darüber, dass in der Überlinger Altstadt einschließlich des "Dorfes" und dem Überlinger Landungsplatz private Silvesterfeuerwerke verboten sind.

Dieses Verbot erstreckt sich insbesondere über das Gebiet vom Aufkircher Tor bis zum Parkhaus Mitte sowie zwischen dem Mantelhafen und der Bahnhofstraße, einschließlich der des Münsterplatzes und der Hofstatt. Auch in den Teilorten sind Einschränkungen an Silvester und Neujahr vorgesehen.

Hintergrund dieses Verbots sind die in der Vergangenheit durch Silvesterraketen verursachten teilweise verheerenden Brände in Altstädten. Die Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Überlingen appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner sowie alle Feiernden, das gesetzliche Verbot zu beachten.

Es ist ausdrücklich untersagt, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Aufgrund vieler Fachwerkhäuser in der Überlinger Altstadt, bei denen das Fachwerk nicht bei jedem Haus sichtbar ist, besteht faktisch ein Feuerwerksverbot in diesem Bereich. Dies betrifft insbesondere Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien.

Verstöße gegen das Feuerwerksverbot können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Stadt Überlingen appelliert an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger, um ein sicheres und friedliches Jahresende zu gewährleisten.

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